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   BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01   

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https://dejure.org/2001,12697
BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01 (https://dejure.org/2001,12697)
BayObLG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 3Z BR 24/01 (https://dejure.org/2001,12697)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 3Z BR 24/01 (https://dejure.org/2001,12697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungsverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Ausländerbehörde; Sofortige weitere Beschwerde ; Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    FreihEntzG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; FGG § 14; ; FGG § 70b Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 70b Abs. 3; ; StPO § 140 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts und Bestellung eines Verfahrenspflegers in Abschiebungshaftverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 59 XIV 489/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 4 T 10218/00
  • BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01
    Nach der vom Betroffenen als Rechtsgrundlage angeführten strafprozessualen Bestimmung des § 140 Abs. 2 StPO, die sich als Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung darstellt (BVerfG NJW 1986, 767/771), wird dem Beschuldigten ein Verteidiger unter anderem dann bestellt, wenn ersichtlich ist, dass er sich nicht selbst verteidigen kann.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01
    Die Rüge, dass das Landgericht über die Erstbeschwerde entschieden habe, ohne dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen zuvor Akteneinsicht gewährt zu haben, ist zwar berechtigt, da das Landgericht hierdurch den auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachtenden Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 1994, 1053) verletzt hat.
  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01
    Dieses Verhalten erfüllt nicht nur die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG, sondern rechtfertigt auch die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. BGH NJW 1995, 1898; BayObLGZ 1995, 17/21).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01
    Von der auch in der Beschwerdeinstanz grundsätzlich gebotenen mündlichen Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 m.w.N.) durfte das Landgericht im vorliegenden Fall ausnahmsweise absehen, da ohne weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass sie zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beitragen werde (vgl. BGH NJW 1995, 2226; BayObLG aaO).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01
    Von der auch in der Beschwerdeinstanz grundsätzlich gebotenen mündlichen Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 m.w.N.) durfte das Landgericht im vorliegenden Fall ausnahmsweise absehen, da ohne weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass sie zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beitragen werde (vgl. BGH NJW 1995, 2226; BayObLG aaO).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 3Z BR 358/94
    Auszug aus BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01
    Dieses Verhalten erfüllt nicht nur die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG, sondern rechtfertigt auch die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. BGH NJW 1995, 1898; BayObLGZ 1995, 17/21).
  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

    (2) Dieser Verfahrensfehler ist aber nachträglich jedenfalls dadurch geheilt, dass das Amtsgericht den Verfahrensbevollmächtigten auf die entsprechende Bitte des Betroffenen von der Inhaftnahme verständigt hat und dieser vor dem Landgericht umfassend Gelegenheit zum Vortrag erhielt (vgl. BayObLG InfAuslR 2001, 178; Senat vom 22.5.2006, 34 Wx 068/06).
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